Biogas: Anschlussförderung über Ausschreibungen
FAZIT
Kernfrage: Auf was wird geboten?
Mit dem EEG 2017 eröffnet der Gesetzgeber Biogasbestandsanlagen die Option auf eine Folgeförderung über den Umweg einer Ausschreibung. Die erste Ausschreibung fand im September 2017 statt mit geringer Beteiligung! Die nächste Ausschreibung findet bereits in wenigen Monaten, ebenfalls am 1. September, statt. Für welche Betreiber eröffnen sich auf diesem Weg Chancen?
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Es wird erwartet, dass diesmal mehr als 33 Anlagenbetreiber teilnehmen, denn für viele Betreiber endet die erste Vergütungsperiode am 31. Dezember 2020. Wer eine Anschlussförderung möchte, muss spätestens 2019 an einer Ausschreibung teilnehmen. Doch wer muss und kann überhaupt teilnehmen? Eine Antwort auf diese Frage versucht der folgende Artikel zu geben. Die Erfahrung aus der ersten Ausschreibung und den Intensivschulungen, bei denen die Fachverband Biogas Service GmbH annähernd 200 Betreiber geschult hat, zeigt, dass sich Betreiber über den Grundsatz dieser Ausschreibung im Klaren sein müssen und darüber, was sie für die Ausrichtung der Anlage bedeutet. Grundsätzlich wird das aus den Vorgänger-EEGs bekannte Marktprämienmodell...
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