Land- und Forstwirtschaft bleibt außen vor
Grundsteuer
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Die Grundsteuer muss reformiert werden. Für die Land- und Forstwirtschaft werden aber keine negativen Folgen vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, denn die Karlsruher Richter sparen die Land- und Forstwirtschaft aus und belassen es hier bei der bisherigen Bewertung. Nach dem Urteil vom Dienstag dieser Woche sind die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten" Bundesländern mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Bundesverfassungsgericht trägt dem Gesetzgeber auf, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung gilt eine weitere...
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