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Karlsruhe hat nichts gegen eine Verbreitung

Unerlaubt gefilmt

Veröffentlicht am
Ungenehmigte Filmaufnahmen von Ställen verletzten weder das Persönlichkeitsrecht noch das Recht am Betrieb. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag dieser Woche veröffentlichten Urteil entschieden (VI ZR 396/16). Landwirte eines Bio-Erzeugerzusammenschlusses wollten die Weiterverbreitung von illegal erlangten Filmaufnahmen durch den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) untersagen. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwögen das Interesse des Erzeugerzusammenschlusses am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs sowie ihre unternehmensbezogenen Belange. Diese Einschätzung gilt laut BGH trotz des Umstandes, dass die...
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