Gemeinsame Erklärung
Gegen Bauernmaut
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Landwirte, Lohnunternehmen und Maschinenringe nutzen vielbefahrene Straßen mit ihren land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (lof-Fahrzeuge) eher selten. Deswegen waren sie bislang von der Mautpflicht grundsätzlich ausgenommen. Das gilt ab dem 1. Juli aber nur noch bedingt, wenn neben den Bundesautobahnen alle Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mautpflichtig werden. Der Deutsche Bauernverband fordert zusammen mit den Lohnunternehmen und den Maschinenringen vom Gesetzgeber, landwirtschaftliche Transporte wie bisher von der Mautpflicht zu befreien. Nach einer Reihe von OVG-Urteilen sind Landwirte nicht mehr von der Maut befreit, wenn sie mit lof-Fahrzeugen mit einer bauartbedingten...
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