Verwendung eines Darlehens für Immobilien im PrivatvermögenFAZIT
Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen
Stehen Schuldzinsen im Zusammenhang mit einem Vermietungsobjekt, können diese steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Hierbei ist entscheidend, dass bei der Aufnahme des Darlehens der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Darlehen und dem Vermietungsobjekt über den Zweck und die Verwendung des Darlehens sichergestellt ist.
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Dieser Veranlassungszusammenhang bleibt dem Grunde nach auch dann weiter bestehen, wenn das mit dem Darlehen angeschaffte Mietobjekt veräußert wird. Demnach sind Schuldzinsen, die nach der Veräußerung der Immobilie anfallen, weiter als nachträgliche Werbungskosten zu sehen. Dieser Grundsatz gilt bei der Veräußerung einer Immobilie jedoch nur eingeschränkt. Denn nur wenn der erzielte Veräußerungserlös nicht ausreicht, um das damit in Zusammenhang stehende Darlehen vollständig zu tilgen, bleibt der Veranlassungszusammenhang des Darlehens weiter bestehen. Auch bei der direkten Neuanschaffung einer Immobilie aus dem Veräußerungserlös kann der Zusammenhang fortbestehen. Es ist also maßgebend, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit dem...
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