Drei Neonikotinoide Wirkstoffe
Zulassung widerrufen
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Die Europäische Kommission hat entschieden, die Verwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland zu verbieten. Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen nur noch in dauerhaft errichteten Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus bestimmt ist, angewendet werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb die nationalen Zulassungen mit diesen Wirkstoffen überprüft und widerruft die Freilandanwendungen der Pflanzenschutzmittel (Tabelle) zum 18. September 2018 . Behandeltes Saatgut, welches für die Aussaat im Freiland vorgesehen ist, darf nur noch bis zum 18. Dezember 2018 ausgesät werden. Restmengen sind...
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