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Erfolg für den Landesbauernverband

70-Tage-Regelung entfristet

Die 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird unbefristet verlängert. Sie war mit dem Mindestlohngesetz im Jahr 2015 eingeführt, aber bis Ende 2018 befristet worden. Ab 2019 wäre ohne Neuanpassung wieder die 50-Tage-Regelung in Kraft getreten.
Veröffentlicht am
Konkret geht es dabei um nicht berufsmäßig ausgeübte, sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Begründet wird die Entfristung mit der schwierigen Lage in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Branchen, die auf Saisonarbeitnehmer angewiesen sind. In der Landwirtschaft, insbesondere im Sonderkulturbereich, aber auch im Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Möglichkeit, saisonale Arbeitskräfte für drei Monate ohne aufwendigen Personalwechsel kurzfristig beschäftigen zu können, eine spürbare Entlastung, erklärten die Bundesministerien für Arbeit und für Landwirtschaft. Noch im Juni hatte Arbeitsminister Hubertus Heil eine Verlängerung mit der Begründung abgelehnt, dass diese dem Schutzgedanken der Sozialversicherung...
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