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Biomasseanlagen

Ausschreibungen

Veröffentlicht am
Der Bundesrat will den Ausschreibungsturnus für Biomasseanlagen erhöhen. Nach dem Willen der Länder sollen dabei im kommenden Jahr zum 1. April und 1. November jeweils 75 MW an zu installierender Leistung ausgeschrieben werden. In den Jahren 2020 bis 2022 sollten es dann jeweils 100 MW sein. Diese Forderungen finden sich in der Stellungnahme, die der Bundesrat zum Entwurf der Bundesregierung für ein Energiesammelgesetz verabschiedet hat. Um Bietern nach einem Nichtzuschlag zügig eine erneute Ausschreibungsteilnahme zu ermöglichen, sollten Wartezeiten von einem Jahr vermieden und damit der Wettbewerb gestärkt werden, heißt es zur Begründung.
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