Die Organisation des Staatswaldes von morgen
Forst vor tiefgreifenden Veränderungen
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Die Organisation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Grund hierfür sind das Kartellrechtsverfahren zur gemeinsamen Rundholzvermarktung, die Änderung des § 46 Bundeswaldgesetz und der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen. Die bisherige Forstorganisation mit dem Einheitsforstamt baden-württembergischer Prägung als zentralem Element kann in der bisherigen Form nicht erhalten bleiben und soll zum 1. Januar 2020 grundlegend neu organisiert werden. Der Staatswald soll dabei in einer eigenständigen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) bewirtschaftete werden. Die AöR wird den Staatswald als gleichermaßen wirtschaftlich erfolgreiches, sozial ausgewogenes und ökologisch erfolgreiches Unternehmen...
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