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FAKT-Maßnahmen

Vorantrag stellen

Veröffentlicht am
Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2019 soll von jedem FAKT-Antragsteller ein Vorantrag gestellt werden, in welchem er erklärt, ob er den bisherigen Verpflichtungsumfang beibehält, diesen erweitert oder beabsichtigt, in weitere oder neu angebotene FAKT-Maßnahmen einzusteigen. Dies betrifft auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine einjährige Verpflichtungslaufzeit haben. Bis spätestens 17.Dezember 2018 muss der Vorantrag zwingend abgeschlossen sein, ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA vor. Das bedeutet auch, dass Voranträge, die nach Abschluss wieder geöffnet wurden, bis spätestens 17. Dezember erneut abgeschlossen werden müssen.
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