Rechtssicherheit gegeben
Abschaffung der Hofabgabeklausel vom Bundestag beschlossen
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Das Hofabgabeerfordernis als Voraussetzung für den Bezug einer Rente in der Alterssicherung der Landwirte fällt weg. Auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden nunmehr ohne Hofabgabe gewährt. Der Bundestag hat am vergangenen Freitag die Abschaffung der Hofabgabeklausel rückwirkend zum 9. August 2018 beschlossen. An diesem Tag hatte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil veröffentlicht, demzufolge die Regelung zur Hofabgabe verfassungswidrig sei. Die Streichung ist Bestandteil des vom Parlament verabschiedeten „Qualifizierungschancengesetzes". Zur Abmilderung einer möglichen finanziellen Mehrbelastung wird der Solidarzuschlag in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV), mit dem aktive Landwirte seit 2005 an der...
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