Gemeinschaftsaufgabe
Regionalbudgets
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Im Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung" der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) stehen im kommenden Jahr 150 Millionen Bundesmittel zur Verfügung. Damit werden erstmals Regionalbudgets eingeführt. Gemeinden und Gemeindeverbände können bis zu 200.000 Euro in Anspruch nehmen. Darüber hinaus verständigten sich Bund und Länder im GAK-Rahmenplan 2019 bis 2022 auf einige Änderungen in den Förderbedingungen. So werden die Zuschüsse für Investitionen bei der Güllelagerung auf bis zu 40 Prozent angehoben. Für die Beseitigung von Extremwetterschäden im Wald stehen in den kommenden fünf Jahren 25 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Verbessert wird schließlich die Förderung der Breitbandversorgung.
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