Jetzt dauerhaft
70-Tage-Regelung
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Die nach bisheriger Rechtslage Ende dieses Jahres auslaufende 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird unbefristet verlängert. Diese Entfristung hat der Bundestag vergangene Woche beschlossen. Das Parlament ist damit einer Forderung der Spitzenverbände von Landwirtschaft und Gartenbau nachgekommen. Eine gesetzliche Entfristung der Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen sei dringend notwendig, um den Betrieben mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften einzuräumen, so die Argumentation. Die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung war mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 für drei Jahre von 50 auf 70 Tage erweitert worden.
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