Label für Tierwohl
Bis Herbst 2019
- Veröffentlicht am
Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass sowohl das Gesetz zum staatlichen Tierwohlkennzeichen als auch die dazugehörige Verordnung im Herbst 2019 in Kraft treten werden. Die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändebeteiligung sind erfolgt. Die Stellungnahmen werden derzeit geprüft. Anschließend muss noch die EU-Notifizierung erfolgen, die erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nimmt. Das staatliche Tierwohllabel wird dem Ministerium zufolge keine Haltungskennzeichnung sein. Die geplanten Anforderungen sollen stattdessen sowohl ressourcen-, als auch management- und insbesondere tierbezogene Kriterien umfassen. Die Einstiegsstufe soll dann über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.
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