Minister Hauk bei der FBG Alb-Donau-Ulm
Forstreform soll Kleinprivatwald stärken
Modelle zur gemeinschaftlichen Bewirtschaftung von kleinparzelliertem Wald, etwa in Form von Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), will das Land auch weiterhin fördern. Das versprach Forstminister Peter Hauk vergangenen Freitag bei der Jubiläumsfeier der FBG Alb-Donau-Ulm in Blaubeuren-Pappelau (siehe Seite 52).
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Durch die laufende Reform der Forstverwaltung darf der Kleinprivatwald nicht geschwächt, sondern muss gestärkt werden", erklärte der Minister. Vieles bleibe für die Besitzer von bis zu 50 Hektar Wald auch nach der Reform und dem Wegfall des Einheitsforstamtes unverändert. So etwa die kostenfreie Beratung, das Probeauszeichnen und die meisten der bekannten Ansprechpartnern der Unteren Forstbehörden in der Fläche. Allerdings verbiete die seit Jahresbeginn 2018 geltende Änderung des Bundeswaldgesetzes eine institutionelle Förderung von Dienstleistungen. Sprich, Dienstleistungen wie das Auszeichnen, die Holzaufnahme oder das Erstellen von Holzlisten müssen jetzt zu kostendeckenden Sätzen abgerechnet werden. Gleichwohl könne das Land über eine...
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