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Glyphosatstudie

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Veröffentlicht am
Der Zugang zu Studien über die Toxizität oder bezüglich einer möglicherweise krebserregenden Wirkung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat darf von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht grundsätzlich verweigert werden. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden. Die Luxemburger Richter begründeten dieses Urteil am vergangenen Donnerstag damit, dass das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über „Emissionen in die Umwelt" gerade darin bestehe, zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werde. Darüber hinaus müsse auch ihr das Recht eingeräumt werden, zu wissen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden könne. Gegen...
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