100 Euro vorab als SchALVO-Ausgleichssätze
Abschlag für Wasserschutz
Die Änderung der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 zwingt nach Angaben des Ministeriums Ländlicher Raum (MLR) zu einer Absenkung der SchALVO-Ausgleichssätze. Weil der genaue Ausgleichsbetrag derzeit noch nicht feststeht, zahlt das Land jetzt vorab eine Abschlagszahlung von 100 Euro pro Hektar.
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Da das notwendige Genehmigungsverfahren (Notifizierung) durch die EU-Kommission nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur nicht rechtskonformen Umsetzung der Nitratrichtlinie länger dauert als ursprünglich geplant, steht für das Antragsjahr 2018 der genaue Ausgleichsbetrag noch nicht fest. Das Land wird aber bereits in Kürze an diejenigen Antragsteller, die im Gemeinsamen Antrag 2018 in Problemgebieten den Pauschalausgleich oder den Einzelausgleich beantragt haben, vorab eine Abschlagszahlung in Höhe von 100 Euro pro Hektar ausbezahlen. Damit wird den Landwirten ein Teil ihrer bereits erbrachten Leistungen ausgeglichen. In Sanierungsgebieten Verträge teilweise ausgesetzt In Sanierungsgebieten mit bis zu 50 mg/l Nitrat im...
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