Oberflächengewässer
Abstand halten
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Bei Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln gelten die Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Oberflächengewässer. Nach Pflanzenschutzrecht sind zu schützende Gewässer an folgenden Merkmalen zu erkennen: Ständig oder regelmäßig über längere Zeit (periodisch) im Jahr wasserführend Gewässerbett bei Austrocknung erkennbar Wasserpflanzen vorhanden Vorkommen schutzwürdiger Wasserorganismen (Tiere und Pflanzen) Bei Austrocknung keine Landpflanzen am Gewässerboden Um eine Abdrift in Gewässer zu verhindern, müssen Abstände eingehalten werden (NW606). Mit verlustmindernder Technik können die Abstände je nach Abdriftminderungsklasse (50, 75 oder 90 Prozent) reduziert werden (NW605). Die Anwendung einiger Mittel muss grundsätzlich mit einem...
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