Ausgebrochene Tiere
Haftpflichtfrage
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Die Rückkehr des Wolfes zieht für die Nutztierhalter keine speziellen Anforderungen für ihre Tierhaftpflichtversicherungen nach sich. Das hat der Amtschefs des badenwürttembergischen Umweltministeriums, Helmfried Meinel, nach einem Gespräch mit Vertretern der deutschen Versicherer in Berlin mitgeteilt. Vor allem Schaf- und Ziegenhalter befürchten, für die von ausgebrochenen Tieren verursachten Schäden könnten spezielle versicherungsrechtliche Anforderungen gelten, wenn ein Wolf die Ursache für den Ausbruch war. Für den Eintritt der Tierhalterhaftpflichtversicherung mache es jedoch keinen Unterschied, ob die Schafe vor einem freilaufenden Hund geflohen sind, ob sie von einem hupenden Auto, von einem Jogger oder ob sie von einem Wolf...
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