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Antragsfrist für rückwirkende Renten endet am 31. März 2019

Stichtag 31. März beachten

Mit Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung hat der Gesetzgeber in der Alterssicherung der Landwirte eine befristete Sonderregelung zur Einreichungsfrist von Rentenanträgen geschaffen. Stichtag ist der 31. März 2019.
Veröffentlicht am
Ein Antrag auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente muss spätestens drei Monate nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, gestellt werden. Wird die Drei-, beziehungsweise bei Hinterbliebenenrente Zwölf-Monatsfrist versäumt, beginnt die Rente erst im Monat der Antragstellung. Allerdings gilt nach Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung übergangsweise eine Sonderregelung: Wer bis 31. März 2019 einen Rentenantrag bei der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) stellt, erhält die Rente rückwirkend ab Erfüllung der Voraussetzungen (z.B. Wartezeit und Alter des Antragstellers), frühestens ab 1. September 2018. Dies giltfür Alters-,Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Beispiel: Landwirt Fritz erreichte am 14. September 2018 die...
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