Blauzungenkrankheit
Verlängerung der Übergangsregelung
- Veröffentlicht am
Bezugnehmend auf die Nachricht vom 21. Februar 2019 teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) mit, dass die Übergangsregelung zum Verbringen empfänglicher Zucht- und Nutztiere ohne gültigen Impfschutz aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete Deutschlands (Option 4: negative PCR-Untersuchung und Repellentbehandlung innerhalb sieben Tagen vor dem Verbringen) voraussichtlich bis zum 30. Juni 2019 verlängert wird. Diese Regelung kann vorzeitig beendet werden, wenn: eine neue entgegenstehende Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vorgelegt wird oder eine ausreichende Impfstoffverfügbarkeit nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gegeben ist.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.