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Blauzungenkrankheit

Verlängerung der Übergangsregelung

Veröffentlicht am
Bezugnehmend auf die Nachricht vom 21. Februar 2019 teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) mit, dass die Übergangsregelung zum Verbringen empfänglicher Zucht- und Nutztiere ohne gültigen Impfschutz aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete Deutschlands (Option 4: negative PCR-Untersuchung und Repellentbehandlung innerhalb sieben Tagen vor dem Verbringen) voraussichtlich bis zum 30. Juni 2019 verlängert wird. Diese Regelung kann vorzeitig beendet werden, wenn: eine neue entgegenstehende Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vorgelegt wird oder eine ausreichende Impfstoffverfügbarkeit nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gegeben ist.
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