Bioags II
Flexibilisierung
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Bereits mit dem EEG 2012 hat der Gesetzgeber die Flexibilitätsprämie eingeführt. In den Folgejahren haben zahlreiche Biogasanlagen nicht nur ihre Biogasanlage selbst, sondern auch ihre Satelliten-BHKW flexibilisiert. Im Hinblick auf den vom Bundesgerichtshof festgelegten weiten Anlagenbegriff bei Biogasanlagen ist die gesamte Branche davon ausgegangen, dass dieser Flexzubau am Satellit keine eigenständige Anlage darstellt, sondern Teil der bisherigen Satellitenanlage wird. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung festgelegt, dass es einen Flexzubau bei Satelliten-BHKW nicht geben soll. Stattdessen wäre jeder Zubau bei einem Satelliten-BHKW als neue, eigenständige Anlage mit einem eventuellen...
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