Bundesverwaltungsgericht bestätigt Urteile der Vorinstanzen
Kükentöten bleibt vorerst erlaubt
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Die Tötung männlicher Küken bleibt weiter zulässig, allerdings nur noch übergangsweise. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am vergangenen Donnerstag, dass das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen im Sinne des Tierschutzgesetzes für sich genommen kein vernünftiger Grund für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien sei. Da jedoch voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stünden, beruhe eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin auf einem vernünftigen Grund. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Es verweist in seiner Urteilsbegründung auf das 2002 in das Grundgesetz aufgenommene...
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