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Offene Fragen geklärt

Verschärfung der Düngeverordnung (DüV)

Veröffentlicht am
Das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium präsentieren der EU-Kommission einen gemeinsamen Vorschlag für schärfere Düngeregeln in Deutschland. Wie erwartet haben die Ressorts die letzten noch offenen Fragen geklärt. Extensiv wirtschaftende Betriebe und Ökobetriebe, die durchschnittlich weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon maximal 80 kg mineralisch düngen, sollen von der vorgesehenen 20-prozentigen Unterdüngung in den roten Gebieten ausgenommen werden. Eine Herbstdüngung von Raps soll möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der verfügbare Stickstoffgehalt im Boden unter 45 kg je Hektar liegt. Schon länger war klar, dass beide Ministerien an der Reduzierung der Düngung in den...
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