Aktionsplan Kupierverzicht: Schweinehalter müssen sich abstimmen
Neue Regeln für den Handel von Ferkeln
Der Einstieg in den Kupierverzicht hat Auswirkungen auf den Handel mit Schweinen. Der Aktionsplan sieht in der Tierhalter-Erklärung drei Möglichkeiten und damit verbundene Kombinationen vor, die Notwendigkeit des Haltens von Schweinen mit kupierten Schwänzen nachzuweisen.
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Wenn Ferkel zwischen Erzeugern, Aufzüchtern und Mästern gehandelt werden, sind die folgenden Punkte in der Tierhalter-Erklärung des Aktionsplans Kupierverzicht zu beachten: Punkt 2a: „Nachweis im eigenen Betrieb für das ausschließliche Halten von Tieren mit kupierten Schwänzen" (Nachweis von mehr als zwei Prozent Schwanz-/Ohrverletzungen in den letzten zwölf Monaten) und/oder Punkt 2b: „Nachweis der Notwendigkeit durch Fremdbetrieb/e" und/oder Punkt 3: „Einstieg in den Kupierverzicht". Wegen dieser Möglichkeiten müssen sich Ferkelerzeuger, Ferkelaufzüchter und Mäster in ihren Lieferbeziehungen abstimmen. Voraussetzung für den Abstimmungsprozess ist, dass den Beteiligten bekannt ist, für welche Produktionsstufe (Saugferkel, Aufzuchtferkel,...
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