Volksbegehren in Bayern
Gesetz zugestimmt
- Veröffentlicht am
Der bayerische Landtag stimmte vergangene Woche mit breiter Mehrheit für das Gesetz aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!" und das Begleitgesetz der Staatsregierung sowie den Maßnahmenkatalog zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern. Die neuen gesetzlichen Regelungen treten am 1. August 2019 in Kraft und sollen durch umfangreiche Förderprogramme und mehr Beratung begleitet werden. Ein Kernziel ist die deutliche Ausweitung des Ökolandbaus. Auf den vom Freistaat bewirtschafteten Flächen wird der Einsatz von Totalherbiziden verboten. Auch in Naturschutzgebieten, in geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf extensiv genutzten Flächen verboten.
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