Überwachung notwendig
Kein Hitze-Transport
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Tiertransporte bei Temperaturen von mehr als 30°C entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben. Landwirtschaftsminister Peter Hauk erinnerte daran, dass nach europäischem Recht bei der Verbringung in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Temperaturen im Transportfahrzeug zwischen 5°C und 30°C gehalten werden müssten. Zur Überprüfung müsse den Behörden ein direkter Online-Zugang auf die Daten der Navigationssysteme ermöglicht werden. Die Bundesregierung ist gegenwärtig dabei, die Einhaltung von Tierschutzvorschriften bei Transporten durch die Entwicklung einer Datenbank zu verbessern. Das bereits bestehende europäische Meldesystem „Traces" zur Rückverfolgbarkeit im grenzüberschreitenden Handel mit Tieren und tierischen...
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