Steuerentlastung
Gewinnglättung
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Den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wird der Ausgleich von Gewinnschwankungen erleichtert. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium wurde die sogenannte Gewinnglättung vom Bundeskabinett verabschiedet. Damit solle die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte auf Grundlage des durchschnittlichen Gewinns aus einem Dreijahreszeitraum erfolgen. So würden sich gute und schlechte Jahre ausgleichen und die nachteilige Wirkung der Progression werde bei schwankenden Gewinnen abgemildert. Ressortchefin Julia Klöckner erklärte, dass damit die Bauernfamilien schlechte Erntejahre mit guten besser steuerlich ausgleichen könnten.
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