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Längere Sperrfristen und Verschärfungen bei Hangneigung

Bund legt bei der Düngeverordnung nach

Die Bundesregierung wird bei ihren Vorschlägen zur Änderung der Düngerverordnung nachlegen. Das haben die Ministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze angekündigt. Der Bund hofft damit, einer Verurteilung im Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie zu entgehen und massive Strafzahlungen abzuwenden.
Veröffentlicht am
Bei einem Treffen mit den Landesministern und Verbandsvertretern vergangene Woche in Berlin hatten Klöckner und Schulze angekündigt, dass sie in dieser Woche nach Brüssel reisen und Umweltkommissar Karmenu Vella ihre nachgebesserten Vorschläge präsentieren wollen. Im Vergleich zu den im Frühsommer angekündigten Verschärfungen sollen die Sperrfristen für die Düngung in nitratbelasteten Gebieten auf Grünland sowie für die Düngung mit Festmist und Kompost verlängert werden. Spezielle Vorgaben für die Düngung von Hangflächen sollen bereits ab einer Hangneigung von fünf statt bisher zehn Prozent gelten. Der Nährstoffvergleich soll durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen ersetzt werden. DBV-Präsident Joachim...
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