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Bestandsanlagen

Förderdeckel erreicht

Veröffentlicht am
Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen erreicht. Im EEG war im Sommer 2014 eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt worden, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Für diese Prämie galt eine Obergrenze von zusätzlichen 1000 Megawatt, die Ende Juli 2019 überschritten wurde. Laut Bundesnetzagentur haben Betreiber von Biomasseanlagen bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung in das Marktstammdatenregister vorzunehmen. Nur wer beide...
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