Nicht jedes Jagdrevier ist ein eigenes Jagdunternehmen
BSG-Urteil über Beiträge für Jagden zur Berufsgenossenschaft
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Das Bundessozialgericht (BSG) hat bestätigt, dass Jagdunternehmen bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) zu versichern sind. Es hat aber jetzt außerdem entschieden, dass nicht jedes einzelne Jagdrevier in der Unfallversicherung als eigenes Jagdunternehmen betrachtet werden muss. Es können auch mehrere Jagdunternehmen gemeinsam veranlagt werden. Mit Urteil vom 20. August 2019 (Aktenzeichen B 2 U 35/17 R) hat das BSG die Revision eines Jagdunternehmers aus formellen Gründen zurückgewiesen. Gleichwohl hat es eine seit Jahrzehnten von Sozial- und Landessozialgerichten bestätigte Rechtsauffassung geändert. Bisher wurde unter Hinweis auf das Jagdrecht jedes Jagdrevier als eigenes Jagdunternehmen als Mitglied der LBG erfasst;...
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