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Pflanzenschutz

Urteil zu Ausgleichsflächen

Veröffentlicht am
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 4. September der Klage von zwei Pflanzenschutzmittelherstellern stattgegeben. Die Hersteller hatten dagegen geklagt, dass ihre Pflanzenschutzmittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen wurden. Der Grund für die verkürzte Zulassungsdauer waren in beiden Fällen, dass das Umweltbundesamt (UBA) forderte, dass Landwirte in Deutschland breit wirkende Unkrautvernichtungsmittel wie Glyphosat ab 2020 nur noch spritzen dürfen, wenn sie gleichzeitig zehn Prozent der Fläche als Ausgleichsfläche unbehandelt lassen. Die Urteile verpflichten das BVL nun, Zulassungen für die genannten Pflanzenschutzmittel über das bisherige Zulassungsende...
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