Zulassungen
Aufbrauchfrist verkürzt
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In Deutschland sind die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit Dimethoat am 31. Juli 2019 ausgelaufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020. Die Aufbrauchfrist wurde von ursprünglich 17. Juli 2020 auf 30. Juni 2020 korrigiert. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
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