Lohnsteuerpauschale
Höhere Grenze
- Veröffentlicht am
Landwirtschaftliche Betriebe mit Saisonarbeitskräften können sich über eine Erleichterung freuen. Der Bundestag stimmte dem Bürokratie-Entlastungsgesetz zu. Demnach wird die Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung ab dem kommenden Jahr von bisher zwölf Euro pro Stunde auf 15 Euro angehoben. Darüber hinaus wird unter anderem die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht.
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
