BMEL-Programm
Das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz läuft bis 2021. Das hilft allen, die ihren Betrieb energetisch auf Vordermann bringen möchten.
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D i e seit 2016 angebotene Möglichkeit zur Förderung von Investitionen in energieeffiziente Technologien im Bereich der Innenwirtschaft wird bis zum 31. März 2021 fortgeführt. Die Energieberatung hat durch eine von der Bundesanstalt für Landwirtschaft u nd Ernährung (BLE) zugelassene sachverständige Person zu erfolgen. Grundlage ist die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau". A ntrags- und Bewilligungsbehörde ist die BLE .Dort hat die Geschäftsstelle des Bundesprogramms ihren Sitz. Förderfähige Bereiche 1) Förderfähige Einzelmaßnahmen (Modernisierungen) (Richtlinie 2.1.1) Elektrische Motoren und Antriebe Elektrisch angetriebene Pumpen Ventilatoren Anlagen zur...
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