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Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer

Neuer Geschäftsführer

Ein intensiv diskutiertes Thema bei der Mitgliederversammlung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Baden-Württemberg (VJE-BW) Ende Oktober waren Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung.
Veröffentlicht am
Danken dem scheidenden Geschäftsführer (3. v. r.) Rudolf Schniepp: (v. l.): Bernhard Bolkart, Gerhard Mitschele, Franz Mayer, Heiner Klett, Isabell Kraft, Präsident Thomas Hagmann, Bernd Schmid, Erich Fürst von Waldburg-Zeil
Danken dem scheidenden Geschäftsführer (3. v. r.) Rudolf Schniepp: (v. l.): Bernhard Bolkart, Gerhard Mitschele, Franz Mayer, Heiner Klett, Isabell Kraft, Präsident Thomas Hagmann, Bernd Schmid, Erich Fürst von Waldburg-ZeilFoto: VJE-BW
Michael Schulz vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg konnte wertvolle Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung geben. Der VJE-BW hatte das Ministerium Ländlicher Raum schon lange um eine klare Auskunft hierzu gebeten. Diese war leider erst kurz vor der Sitzung eingegangen. Darin heißt es knapp, dass eine Jagdgenossenschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts eine so genannte öffentliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sei und deshalb über einen Datenschutzbeauftragten verfügen müsse. Für viele Jagdvorstände ist die Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten personell und finanziell meist nicht möglich. Auch dürfte seitens der meisten Kommunalverwaltungen eine denkbare Unterstützung eher bescheiden ausfallen. Der...
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