Steuerliche Gewinnglättung
Genehmigt
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Die steuerliche Gewinnglättung wird nach der nun erfolgten Genehmigung durch die Europäische Kommission wirksam. Vergangene Woche verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften". Damit wird die Regelung zur „Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft" in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Anstelle der Bemessung der Einkommensteuer des aktuellen Steuerjahres wird künftig ein glättender dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen wird die Neuregelung rückwirkend ab 2016 anwendbar. Sie ist bis zum Jahr 2022 befristet. Damit können land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die...
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