Lohnsteuerpauschale
Weniger Bürokratie
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Die höhere Grenze für die Lohnsteuerpauschale ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat stimmte vergangene Woche dem „Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie" zu. So wird unter anderem die Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung von bisher zwölf Euro auf 15 Euro pro Stunde mit Wirkung ab dem Jahr 2020 angehoben. Darüber hinaus wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von bislang 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht. Die Länderkammer lobte die Bemühungen des Bundes, den bürokratischen Aufwand zu begrenzen, kritisierte aber zugleich, dass die erreichten Entlastungen noch deutlich hinter dem zurückblieben, was im Interesse der mittelständischen...
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