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Kassensysteme

Veröffentlicht am
Da es noch Abstimmungsbedarf mit den Systemanbietern gibt, hat das Bundesfinanzministerium jetzt mitgeteilt, dass es nicht beanstandet wird, wenn Registrierkassen bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Diese sollte ursprünglich bis zu diesem Datum eingeführt sein (BWagrar 38/S.15)). TSE ist dafür verantwortlich, die Einzelaufzeichnungen derart zu erfassen, dass keine Manipulation im Nachhinein möglich ist. So müssen Registrierkassen und PC-Kassensysteme, die vom Unternehmer zur Aufzeichnung von Bargeldeinnahmen genutzt werden, als vorgelagerte Systeme der Buchführung den gleichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wie die eigentliche Buchführung unterliegen....
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