Gilt weiter ab 1. Januar 2020
Belegausgabepflicht
- Veröffentlicht am
Laut Bundesfinanzministerium ist die Belegausgabepflicht weiterhin ab dem 1. Januar 2020 zu erfüllen. Betroffen davon sind alle aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle, die über eine elektronische Kasse, ein Kassenwagensystem oder eine PC-Kasse erfasst werden. Hier muss der Unternehmen dem Kunden einen Beleg ausstellen beziehungsweise dem Käufer übergeben. Die Belege können in Papierform oder mit Zustimmung des Empfängers auch elektronisch ausgegeben werden. Nach der Kassensicherungsverordnung muss der Beleg Name und Anschrift des Unternehmers; Belegdatum und Zeitpunkt über Beginn und Ende der Transaktion; Menge und Art der gelieferten Ware und Leistung; Transaktionsnummer; Zahlbetrag Umsatzsteuersatz und Steuerbetrag sowie die...
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