Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO)
Ausgleichsbeiträge werden bezahlt
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Die Europäische Kommission hat die baden-württembergische Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) notifiziert, bestätigte Landwirtschaftsminister Peter Hauk vergangene Woche in Stuttgart. Die angepassten SchALVO-Ausgleichsbeiträge können nun an die betroffenen Landwirte ausbezahlt werden , was schnellstmöglich erfolgen soll . In den Sanierungsgebieten können die Ausgleichsbeiträge dem Minister zufolge teilweise nur über die De-minimis-Regelung gewährt werden. Nach Angaben des Stuttgarter Agrarressorts mussten die Ausgleichsleistungen nach der SchALVO in Folge der 2017 geänderten Düngeverordnung an die neuen rechtlichen Standards für die Düngung angepasst und durch die EU-Kommission genehmigt werden. →Mehr dazu lesen Sie...
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