Stichtag 16. Dezember
FAKT-Vorantrag
- Veröffentlicht am
Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für 2020 soll von jedem FAKT-Antragsteller ein Vorantrag gestellt werden, in dem er erklärt, ob er den bisherigen fünfjährigen Verpflichtungsumfang beibehält, verlängert, erweitert oder beabsichtigt, in weitere Maßnahmen einzusteigen. Dies betrifft auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine einjährige Verpflichtungslaufzeit haben. Dieser Vorantrag ist bis 16. Dezember 2019 abzuschließen.
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
