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Für den Silobau ist eine Fülle neuer Vorschriften zu beachten ZUM THEMA

Anlagenverordnung treibt die Kosten

Fachbetriebspflicht, Bauprodukte mit baurechtlichem Verwendbarkeitsnachweis und Leckageerkennung bei Sickersaftbehältern – die neue Anlagenverordnung, nach der Fahrsilos nun gebaut werden müssen, hat es in sich. Wie die Vorgaben im Detail aussehen und was beim Bau und dem Betrieb von Silos alles zu beachten ist, hat ein Workshop am LAZBW Aulendorf aufgegriffen.
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Wer eine Siloanlage erweitert, sollte darauf achten, dass durch entsprechende Planung mit eigenem Entwässerungskonzept nicht die komplette Anlage unter die neue Anlagenverordnung fällt.
Wer eine Siloanlage erweitert, sollte darauf achten, dass durch entsprechende Planung mit eigenem Entwässerungskonzept nicht die komplette Anlage unter die neue Anlagenverordnung fällt.Werner-Gnann
Lang planen und schnell bauen – dieser Grundsatz gilt für sämtliche Baumaßnahmen. Da machen auch Fahrsilos keine Ausnahme. Dies gilt insbesondere seit die Verordnung AwSV (Anlagen für wassergefährdende Stoff-Verordnung) zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS) im August 2017 in Kraft getreten ist. Das machte der Aulendorfer Siloexperte Dr. Hansjörg Nußbaum beim Workshop deutlich. Die Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen und auch für Mieten, wenn dort Futter länger als sechs Monate gelagert wird. Schlauchsilagen fallen ebenfalls unter die AwSV, nicht dagegen Rund- und Quaderballen. Anforderungen, die Baustoffe für Fahrsilos erfüllen müssen, gibt das Technische Regelwerk TRwS 792 vor, das seit August 2018 in Kraft ist. „Im...
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