Nachhaltige Biomasse
Selbsterklärung
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In den kommenden Wochen werden die Landwirte vom Agrarhandel aufgefordert eine Selbsterklärung abzugeben, meldet die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP). Die Selbsterklärung ist Voraussetzung für den Nachweis, dass die entsprechenden Erzeugnisse (Getreide, Raps, Mais oder Zuckerrüben) als „nachhaltige Biomasse" zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet oder vermarktet werden können. Mit der Erklärung bestätigt der Erzeuger, dass die flächenbezogenen Angaben und Anforderungen erfüllt werden. Besonders zu beachten sei, dass die Anbaufläche auf der die entsprechende Biomasse produziert wurde bereits zum 1. Januar 2008 Ackerfläche war. Dies muss im Falle der betrieblichen Prüfung nachgewiesen werden können....
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