Hinweise zum Gemeinsamen Antrag 2020
ZUM THEMA
FIONA startet Anfang März
Das Informationsmaterial zur Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag 2020 (
www.ga.landwirtschaft-bw.de
) sowie zu Änderungen bei FIONA trifft in diesen Tagen auf den Höfen ein. FIONA steht voraussichtlich ab Anfang März (Mitte der Kalenderwoche 10) für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2020 zur Verfügung (
www.fiona-antrag.de
). Hinweise zum Verfahren und den wichtigsten Neuerungen gibt das Landwirtschaftsministerium. (MLR).
- Veröffentlicht am
Wie im Vorjahr liegen dem zugesandten Infopaket auch Hinweise zur Möglichkeit einer kostenlosen Betriebsanalyse und Beratungsangebote bei. Angeschrieben werden sowohl alle Antragsteller des Gemeinsamen Antrags 2019 als auch inzwischen neu registrierte Antragsteller. Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über FIONA möglich. Dies gilt auch für eine nachträgliche Beantragung einzelner Maßnahmen und Flächen. Für den Fall, dass Sie Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften, ist die fristgerechte grafische Erfassung dieser Flächen mit Flächenangaben, wie Nutzungscodes, ÖVF-Codes oder die Angaben zur ZA-Aktivierung, im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes sowie auch die Abgabe eines Datenbegleitscheines Voraussetzung für...
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