Sachkundenachweis für die Isoflurannarkose
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Künftig können Landwirte mit Sachkundenachweis die Betäubung der Ferkel mit Isofluran vor der Kastration selbst durchführen. Die entsprechende Verordnung trat am 3. Februar in Kraft. Dr. Otto Hornstein vom Schweinegesundheitsdienst Freiburg erklärt, wie die Sachkunde zu erwerben ist und worauf beim Kauf von Narkosegeräten zu achten ist.
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Das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel ist noch bis zum 31. Dezember 2020 zulässig. Danach dürfen Ferkel nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Eine wirksame Schmerzausschaltung ist nach aktuellem Wissensstand nur im Rahmen einer Vollnarkose möglich. Eine Möglichkeit der Vollnarkose ist die Betäubung der Ferkel mit dem Narkosegas Isofluran, die sogenannte Inhalationsnarkose, eine andere die Injektionsnarkose. Nach dem Tierschutzgesetz ist die Einleitung einer Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) Tierärzten vorbehalten. Für die Inhalationsnarkose zum Zwecke der Ferkelkastration wurde der Tierärztevorbehalt jetzt durch eine Sachkundeverordnung aufgehoben. Die „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit...
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