Gehölze in der freien Landschaft
Vorsicht beim Gehölzschnitt
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Am 1. März tritt wieder das alljährliche Fäll- und Schnittverbot für Gehölze in der freien Landschaft in Kraft, mit dem in Deutschland zum Schutz von Bienen und gehölzbrütenden Vogelarten beigetragen wird. Grund ist das Bundesnaturschutzgesetz. Es schützt vor allem wild lebende Tiere und deren Lebensräume. Von Anfang März bis zum 30. September sei es daher verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze in der freien Landschaft abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Erlaubt bleiben aber Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung der Gehölze dienten. Auch hier sind die übrigen naturschutzrechtlichen Vorschriften sowie Baumschutzsatzungen zu...
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