Verordnung gilt ab 1.1.2021
Ökotierhaltung weiterhin flächengebunden
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Auch in der neuen EU-Ökoverordnung bleibt die Tierhaltung an betriebseigene Flächen gebunden. Zudem werde weiter auf Platz im Stall, Auslauf und Biofutter gesetzt. Das erklärte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) zu Wochenbeginn in Berlin anlässlich der im EU-Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung des Durchführungsrechtsaktes mit dem Schwerpunkt Tierhaltungsregeln. Diese tritt wie auch die Basisverordnung am 1. Januar 2021 in Kraft. Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe in der ökologischen Sauen-, Schweine-, und Rinderhaltung bleiben der Rechtsakte zufolge unverändert. Allerdings soll künftig der Anteil an durchgängig festem Boden in Ausläufen für Schweine mindestens 50 Prozent betragen. Laut BÖLW gab es hierzu bisher nur...
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