Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Termin bis 31. Mai 2020 für Soforthilfeprogramm

Anträge richtig ausfüllen

Seit Anfang April können auch Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion einen Antrag auf Soforthilfe von Bund und Land stellen, um einen durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpass auszugleichen. Dabei ist Sorgfalt nötig.
Veröffentlicht am
Anträge auf Soforthilfe können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Hierzu sind ausschließlich die Antragsunterlagen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu verwenden ( www.wm.baden-wuert temberg.de/soforthilfe-corona). Das Antragsverfahren verläuft elektronisch. Der Antrag wird auf das Internetportal www.bw-soforthilfe.de hochgeladen. Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums ist das Antragsverfahren ausführlich beschrieben. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz rät Antragsteller dringend, die dort angebotenen Informationen bei der Antragstellung sorgfältig durchzuarbeiten. Viele der bisher eingegangenen Anträge seien nicht richtig oder unvollständig...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.