Termin bis 31. Mai 2020 für Soforthilfeprogramm
Anträge richtig ausfüllen
Seit Anfang April können auch Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion einen Antrag auf Soforthilfe von Bund und Land stellen, um einen durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpass auszugleichen. Dabei ist Sorgfalt nötig.
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Anträge auf Soforthilfe können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Hierzu sind ausschließlich die Antragsunterlagen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu verwenden ( www.wm.baden-wuert temberg.de/soforthilfe-corona). Das Antragsverfahren verläuft elektronisch. Der Antrag wird auf das Internetportal www.bw-soforthilfe.de hochgeladen. Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums ist das Antragsverfahren ausführlich beschrieben. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz rät Antragsteller dringend, die dort angebotenen Informationen bei der Antragstellung sorgfältig durchzuarbeiten. Viele der bisher eingegangenen Anträge seien nicht richtig oder unvollständig...
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