Liebe Leserinnen und Leser,
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ob Maskenpflicht im Supermarkt oder Kontaktverbot in der Öffentlichkeit: Die Auswirkungen des Corona-Virus erfassen fast alle Lebensbereiche. Vor allem in der Landwirtschaft muss die Arbeit aber vorangehen. Das gilt auch für den Gemeinsamen Antrag: Dieser muss trotz Pandemie bis zum 15. Mai bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde vorliegen. Auf eine Fristverlängerung wurde deutschlandweit zugunsten einer raschen Ausschüttung der Direktzahlungen im Dezember verzichtet. Aktuell richten sich alle Blicke auf die menschliche Gesundheit, doch auch bei der Tiergesundheit sollte man jetzt in die Offensive gehen – mehr dazu erfahren Sie im Schwerpunkt zu Mastitis ab Seite 23.
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